Informationen Königsangeln SFV 1942 Dillenburg e.V.

Hallo Kameraden des SFV Dillenburg,

leider hält das Veranstaltungsverbot weiterhin an. Davon ist nun auch unser Königsangeln am Laaspher Weiher am 02.05.2020 betroffen!

Wenn es die weitere Entwicklung zulässt werden wir versuchen das Königsangeln im Herbst nachzuholen.

Das Königsangeln fällt somit am 02.05.2020 aus!!!

Das Gewässer in Bad Laasphe öffnet regulär am 03.05.2020 für alle Angler. Wir bitten Euch darum, wenn Ihr ab dem 03.05.2020 dort zum Angeln hinfahrt, vor Ort bitte die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Da wir uns dort in NRW befinden habe ich hierzu folgende Antworten vom Land NRW:

Frage 1:
Ist das Ausüben des Angelsports in Ihrem Bundesland weiterhin erlaubt, sofern die derzeit vom Bund vorgegebenen Leitlinien eingehalten werden?

Antwort:
Die Ausübung der Angelfischerei ist in Nordrhein-Westfalen unter Beachtung der Regelungen der  CoronaSchVO vom 22.3.2020 derzeit (06.04.2020) weiter möglich. Zu beachten ist insbesondere das weitreichende Kontaktverbot, das zum 23. März 2020 in Kraft getreten ist. Demnach sind  Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Zusammenkunft von Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen. Untersagt sind Zusammenkünfte in Angelvereinen, Veranstaltungen und Versammlungen. Ungeachtet dieser Regelungen gilt grundsätzlich: Soziale Kontakte sind zu vermeiden und auf das Nötigste zu reduzieren, um die Weitergabe des Virus zu unterbrechen. Dazu kann jede und jeder Einzelne beitragen, indem unter anderem auf einen  ausreichenden Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander geachtet wird. Über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie informiert die Internetseite https://www.land.nrw/corona

Frage 2:
Ist das Angeln auch ohne direkten Wohnsitz im Bundesland bzw. als Tourist
erlaubt?

Antwort:
Das Angeln ist in Nordrhein-Westfalen zwar grundsätzlich auch als Tourist möglich. Allerdings sollten aktuell touristische Aktivitäten aus Gründen des Infektionsschutzes vermieden werden, wobei aktuell aber mögliche Reise-Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie zu beachten sind.
Und: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecke sind derzeit in Nordrhein-Westfalen untersagt. Sollte es durch die Ausübung der Angelfischerei an einzelnen Angelgewässern zu erheblichen “Tourismusströmen” und damit zu konkreten gesteigerten Infektionsrisiken kommen, können die Kommunen das Angeln an einzelnen Gewässern einschränken oder durch eine Einzeluntersagung
verbieten. Voraussetzung für das Angeln in Nordrhein-Westfalen ist das Vorhandensein eines gültigen Fischereischeins und der Fischereierlaubnis für das entsprechende Gewässer, in dem geangelt werden soll.”

Daher bitten wir Euch diese Regeln einzuhalten, damit wir auch weiterhin in der aktuellen Situation unserem Hobby nachgehen können.

Es wäre super wenn Ihr diese Info auch an alle weitergeben könntet die Ihr kennt, da wir nicht jeden per Email erreichen können. Aktuelle Informationen zur weiteren Entwicklung findet Ihr auch immer auf unserer Webseite.

Wer darüber hinaus noch Fragen hat, darf sich auch jederzeit an uns wenden.

Schöne Grüße an alle und bleibt gesund

AlexThielmann

1.Vorsitzender SFV 1942 Dillenburg e.V.

 

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